Die Stadtgemeinde Maissau betreibt drei Friedhöfe:
Maissau, Limberg und Eggendorf am Walde.
Der Friedhof in Unterdürnbach wird von der Pfarre verwaltet.
Beim "Graberwerb" handelt es sich nicht um einen Kauf, sondern lediglich um den Erwerb des Nutzungsrechtes an einer Grabstelle. Dieses Recht kann zwar weitervererbt, aber nicht verkauft oder verschenkt werden. Das Nutzungsrecht kann bereits zu Lebzeiten erworben werden und entsteht in der Regel durch die Bezahlung der Grabstellengebühr. Der Benützungsberechtigte bzw. die Benützungsberechtigte erwirbt damit das Recht, selbst in der Grabstelle beigesetzt zu werden bzw. dort Personen beisetzen zu lassen.
HINWEIS: Im Fall des Todes eines Benützungsberechtigten oder einer Benützungsberechtigten können sich die Erben und Erbinnen an die Friedhofsverwaltung wenden. Die bestehenden Rechte werden dann an sie übertragen.