Energiebeauftragter

Seit 2013 ist die Installierung eines/r Energiebeauftragten gesetzlich vorgeschrieben. Zu deren Aufgaben zählen u.a. die Führung der Energiebuchhaltung, die laufende Überwachung des Energieverbrauchs, Information und Beratung für die Gemeinde sowie die Erstellung eines Energieberichts.

Zuständig