VOR Schnupperticket

Veröffentlichungsdatum30.11.2022Lesedauer3 Minuten
Ein Zug auf den Bahngleisen

Schnupperticket für Bus und Bahn – das neue Bürgerservice der Stadtgemeinde Maissau

Das VOR KlimaTicket Metropolregion ist eine Verkehrsverbund-Jahresstreckenkarte, die von den Gemeindebürgern der Stadtgemeinde Maissau am Gemeindeamt tageweise entliehen werden kann. 


NUTZUNGSBEDINGUNGEN  -  VOR-SCHNUPPERTICKET
gültig ab. 1.2.2024


Präambel
Der Verkehrsverbund Ost-Region (VOR) bietet sogenannte Schnuppertickets für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel an, die für die gesamte VOR Metropolregion Wien, NÖ und Burgenland genutzt werden können

Die Stadtgemeinde Maissau hat zwei Tickets erworben, um diesen den Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürgern, die in der Stadtgemeinde Maissau ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben, zur Nutzung anzubieten. Für den Verleih gelten folgende Nutzungsbedingungen:


1. Fahrkartengeltung

Das VOR-Schnupperticket gilt für jeweils eine Person für die gesamte VOR Region und umfasst grundsätzlich den gesamten Linienverkehr (öffentlicher und privater Schienenverkehr, Stadtverkehre wie U-Bahn, Straßenbahn und Bus und Verkehrsverbünde) in Niederösterreich, Wien und Burgenland (ausgenommen touristische Angebote wie Waldviertelbahn, Wachaubahn, Schneebergbahn, City Airport Train, Flixbus, Regiojet, etc.) Die Stadtgemeinde Maissau leistet keine Gewähr für einen bestimmten Streckenumfang.

Die Nutzer haben sich vorab darüber zu informieren, ob die geplanten Reisestrecken vom VOR-Schnupperticket abgedeckt werden. Es können keine Familienermäßigungen in Anspruch genommen werden. Kinder müssen ein eigenes Schnupperticket entlehnen.

 

2. Verleihdauer

Karten können für die Dauer von maximal zwei aufeinanderfolgenden Wochentagen oder für ein Wochenende (Samstag + Sonntag) ausgeliehen werden. Die Kartenabholung ist im Bedarfsfall bereits am Vortag möglich.

Pro Nutzer sind bis zu 3 Ausleihungen pro Monat möglich. Ausleihung im Sinne dieser Bestimmung bedeutet einen abgeschlossenen Ausleihvorgang der mit der Abholung des VOR-Schnuppertickets beginnt und mit dessen Rückgabe endet; dies unabhängig von der Anzahl der Tage (maximal 2 Tage) die innerhalb eines Ausleihvorganges liegen.

 

3. Reservierung

Die Fahrkarten können bei der Bürgerservicestelle im Gemeindeamt telefonisch unter 02958/82271 oder per Mail an gemeinde@maissau.at reserviert werden. Die Reservierungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

Die Stadtgemeinde Maissau behält sich das Recht vor, von diesem Prinzip im Einzelfall abzusehen, insbesondere um Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger, die bisher noch kein VOR-Schnupperticket ausgeliehen haben vor Nutzer zu reihen, die das VOR-Schnupperticket bereits ein- oder mehrmalig genutzt haben.

 

4. Abholung und Rückgabe 

Die Abholung vorab reservierter VOR-Schnuppertickets im Bürgerservice der Stadtgemeinde Maissau hat zwischen 7.00 und 10.00 Uhr des ersten Nutzungstages zu erfolgen. Bei Nicht-Abholung des VOR-Schnuppertickets bis 10.00 Uhr werden die VOR-Schnuppertickets für kurzfristige Ausleihungen wieder freigegeben. Bei Abholung wird die Fahrkarten-Übergabe und die Kenntnisnahme der Nutzungsbedingungen mit der Unterschrift bestätigt. 

Die Nutzer sind verpflichtet, das VOR-Schnupperticket spätestens um 7.00 Uhr des Tages, der auf den letzten Tag des Nutzungszeitraumes folgt persönlich oder durch Einwurf in den Briefkasten der Stadtgemeinde Maissau (rechts vor dem Haupteingang) zurückzugeben. Im Falle einer verspäteten Rückgabe des VOR-Schnuppertickets sind Nutzer verpflichtet, einen Betrag von € 15,- für jeden angefangenen Tag, der nach dem Nutzungszeitraum liegt, zu bezahlen.

 

5. Übertragbarkeit und Nutzungsbeschränkung
 
Die Nutzer sind nicht berechtigt, das VOR-Schnupperticket an Dritte zu übertragen oder diesen entgeltlich oder unentgeltlich die Nutzung zu überlassen. Eine Nutzung außerhalb des vereinbarten Nutzungszeitraums ist unzulässig.

 

6. Verlust des VOR-Schnuppertickets

Bei Verlust des VOR-Schnuppertickets wird dem Entlehnenden – unabhängig vom Grad des Verschuldens – der Wiederbeschaffungswert und die Bearbeitungsgebühr gemäß den geltenden VOR-Tarifbestimmungen verrechnet.

 

7. Stornierung / Ausschluss der Nutzung
 
Ein individueller Anspruch auf Ausleihung eines VOR-Schnuppertickets besteht nicht. Die Stadtgemeinde Maissau ist berechtigt, eine Reservierung abzulehnen oder eine erfolgte Reservierung auch kurzfristig ohne Angaben von Gründen zu stornieren. 

In keinem Fall steht den Nutzern ein Anspruch auf Abgeltung eines allenfalls eingetretenen oder behaupteten Schadens für den Fall zu, dass ein VOR-Schnupperticket, ungeachtet einer allfälligen Reservierung, nicht zur Verfügung gestellt wird.

Die Stadtgemeinde Maissau ist insbesondere bei Verstößen gegen diese Nutzungsbestimmungen berechtigt, einzelne Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger für eine bestimmte Zeit oder dauerhaft von der Nutzung auszuschließen.

 

8. Danteschutz
 
Eine Datenverarbeitung erfolgt lediglich in einem engen sachlichen Zusammenhang mit der Erfüllung dieser Nutzungsbedingungen.

 

9. Sonstiges 

Die Stadtgemeinde Maissau behält sich vor, die Verleihbedingungen zu jeder Zeit anzupassen und zu verändern.

 

Genauere Informationen zum Öffentlichen Verkehr in der Region sind unter www.vor.at oder
Tel: 0800 22 23 24 sowie www.oebb.at  Tel: 05 17 17 erhältlich.